AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) 

Jessica Winkelmann Fotografie – Stand April 2023

ALLGEMEINES

Die  nachfolgenden  AGB  gelten  für  alle  von  Jessica Winkelmann Fotografie  durchgeführten Aufträge,  Angebote  und  Leistungen  im  Rahmen  der  Out-  und Indoor-Tier- und Familienfotografie.  Ebenfalls  gelten  sie  auch  für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers, sofern keine abweichenden oder gesonderten Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden und/oder werden. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

AUFTRAGSVEREINBARUNG & TERMIN

Die  Buchung  eines  Fotoshootings ist  verbindlich.  Durch  eine  mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail ) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande.  Der  Auftrag  kommt  spätestens  durch  die  Annahme  der  Leistung  unter  Geltung  dieser  AGB  zustande. Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und dem gegenseitigen Einvernehmen.

PREISE,HONORAR,FÄLLIGKEITEN

Für die Umsetzung des Auftrages wird ein Honorar in Rechnung gestellt. Eventuell anfallende Nebenkosten (Reisekosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Eventuelle Materialkosten für die Paketinhalte sind im Paketpreis/ Pauschale enthalten. Ausnahmen bilden auf Kundenwunsch extra Anfertigungen, wie zum Beispiel Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder oä.. Die Rechnung wird vorab via Überweisung erbracht und ist spätestens 2 Wochen nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Leistung wird erst erbracht, bis eine vollständige Bezahlung stattgefunden hat. Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

ÜBERWEISUNGEN SIND ZU RICHTEN AN:

Empfänger: Jessica Winkelmann

IBAN: DE 15 1203 0000 1078 6864 23

BIC: BYLADEM1001

Verwendungszweck: Deine Rechnungsnummer/ gebuchte Leistung

Offensichtliche  Rechen-  bzw.  Schreibfehler  berechtigen  die  Fotografin  zur  Korrektur  auch  bei  bereits  erstellten Rechnungen.  Die  Fotografin  ist  berechtigt, vom  Auftrag  zurückzutreten  oder  bei  vereinbarter Teilzahlung  Leistungen  auszusetzen,  wenn  erkennbar  ist,  dass  der  Auftraggeber  seinen  Verpflichtungen  nicht nachkommt.  Ist  der  Auftraggeber  mit  einer  Zahlung  ganz  oder  teilweise  in  Verzug,  so  ist  er  nicht  berechtigt,  über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins  nicht  nach,  so  ist  die  Fotografin  (Jessica Winkelmann Fotografie – Jessica Winkelmann)  dazu berechtigt,  bei  noch  nicht  abgeschlossener  Zahlung,  einen  Verzugszins  in  Höhe  von  5  %  des  Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

GESTALTUNGSFREIHEIT

Die  Fotografin  ist,  soweit  mit  dem    Auftraggeber  keine  ausdrücklichen  Wünsche  hinsichtlich  der  Gestaltung  der Fotos  vereinbart  wurden,  bezüglich  der  Bildauffassung  sowie  der  künstlerisch-technischen  Gestaltung  frei.  Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100  %  den  tatsächlichen  Farben,  etc.  Diesbezügliche  Reklamationen  sind  ausgeschlossen.  Wünscht  der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.

STORNIERUNG & TERMINVERSCHIEBUNG / WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS

Shooting:

Bei direkter Buchung eines Shootings muss der Gesamtbetrag innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang geleistet werden.

  • Absagen bis zu 4 Wochen/ 28 Tage vor dem Termin – Rückerstattung des Gesamtbetrages
  • Absagen  1  Tag(24h)  bis  27  Tage  vor  dem  Termin – ein  Ausfallhonorar  in  Form  von  30%  des  Gesamtbetrages werden einbehalten
  • Absagen 23h vor dem Termin – Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt bestehen, Ausfall aufgrund von Krankheit kann mit Nachweis einer ärztlichen Bescheinigung belegt werden, somit bleibt nur die Fälligkeit des Ausfallhonorars bestehen.

Entscheidend  sind  jeweils  der  Zeitpunkt  des  Eingangs  und  der  Grund  der  schriftlichen  Stornierungserklärung gegenüber  der  Fotografin.  Der  Widerruf  ist  in  schriftlicher  Form  zu  richten  an  Jessica Winkelmann/jessi.winkelmann@gmx.de

Zur  Wahrung  der  Widerrufsfrist  reicht  es  aus,  dass  der  Auftraggeber  die  Mitteilung  über  die  Ausübung  des Widerrufsrechts  vor  Ablauf  der  Widerrufsfrist  absendet.  Wenn  der  Auftraggeber  diesen  Vertrag  widerruft,  hat  die Fotografin die entsprechenden Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufes zurückzuzahlen.   Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von  Reise-,  Verpflegungs-  und  Pensionskosten)  ist  ausgeschlossen.  Zahlungsverzögerungen,  die  durch  unrichtige, unvollständige  oder  nachträglich  geänderte  Angaben  und  Informationen  entstehen,  führen  nicht  zum  Verzug  der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel,  das  der  Auftraggeber  bei  der  ursprünglichen  Transaktion  eingesetzt  hat,  es  sei  denn,  es  wurde ausdrücklich  etwas  anderes  vereinbart;  in  keinem  Fall  wird  dem  Auftraggeber  wegen  dieser  Rückzahlung  Entgelte berechnet.  Das  Widerrufsrecht  des  Auftraggebers  erlischt  vorzeitig,  wenn  der  Vertrag  von beiden  Seiten  auf ausdrücklichen  Wunsch  des  Auftraggebers  vollständig  erfüllt  ist,  bevor  der  Auftraggeber  Widerrufsrecht  ausgeübt hat.

Der  Fotograf  hat  das  Recht  den  Termin  zu  verschieben,  bleibt  aber  in  der  Pflicht  einen  neuen  Termin  zu vereinbaren. Bei kompletter Absage durch den Veranstalter erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtbetrages.

Nicht  Wahrnehmen  können  des  Termins  durch  höherer  Gewalten,  dazu  zählen  Naturkatastrophen  und  niederer Zufall, lassen die Zahlungspflicht des Auftraggebers erlöschen.

BILDNIS- UND PERSÖNLICHKEITSRECHT

Personen, die auf Bildmaterial als Beiwerk erscheinen, haben keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Honorierung,  solange  diese  nur  die  Lebendigkeit  der  Gesamtdarstellung  beiläufig  erhöhen,  nur  bei  Gelegenheit erschienen und nicht aus der Anonymität herausgehoben werden. Die anwesenden Personen werden vom Auftraggeber  darüber  informiert,  dass  sie  evtl.  auf  Fotos  dargestellt  sind,  die  veröffentlicht  werden.  Ist  der Auftraggeber  auf  den  Aufnahmen  dargestellt,  so  verpflichtet  sich  die  Fotografin  die  Persönlichkeitsrechte  des Auftraggebers zu wahren, wenn nicht anders im Shooting Vertrag schriftlich vereinbart. Die Aufnahmen dürfen nur unter  Wahrung  des  Persönlichkeitsrechts  des  Auftragnehmers  bearbeitet,  umgestaltet  und  publiziert  werden.  Es besteht kein Anspruch auf Namensnennung des Auftraggebers.

ABNAHME, KORREKTUR & HAFTUNG

Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber  die  in  dem  Auftrag  beschriebene  Leistung  in  vereinbarter  Form  zur  Verfügung  zu  stellen  (z.  Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten). Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen  oder  Erweiterungen  durch  eine  andere  Agentur  oder  Dienstleister  ausführen  zu  lassen  und  diese der Fotografin in Rechnung zu stellen. Beanstandungen und Reklamationen jeglicher welcher Art müssen innerhalb von  5  Tagen  nach  Erhalt  der  Bilder  bei  der  Fotografin  eingegangen  sein.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  gilt  die  fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abge- nommen. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem  Fall  begrenzt  auf  die  geleistete  Anzahlung  bzw.  Rechnungssumme.  Die  Aufbewahrung  der  digitalen Bilddaten  ist  nicht  Teil  des  Auftrags.  Die  Aufbewahrung  erfolgt  demnach  ohne  Gewähr. Liefertermine  für  Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien  und  Daten  online  und  offline  liegen  beim  Auftraggeber  bzw.  beim  Lieferanten.  Die  Art  und  Weise  der Übermittlung  kann  die  Fotografin  bestimmen,  wenn  nicht  anders  schriftlich  vereinbart.  Ansprüche  gemäß  §  634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

SONSTIGES

Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn  nicht  anders  vereinbart.  Die  Fotografin  haftet  für  die  Lichtbeständigkeit  und  Dauerhaftigkeit  der  Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch  die  Übertragung  der  gelieferten  Daten  im  Computer  des  Auftraggebers  entstehen,  leistet  die  Fotografin keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.  Für  die  Dauer  von  mind.  1  Jahr  ab  dem  Fototermin,  bewahrt  die  Fotografin  die  digitalen  Dateien  auf freiwilliger  Basis  auf.  Die  Fotografin  ist  nicht  verpflichtet,  die  Daten  der  Aufnahme  des  Auftrages  zu  archivieren. Dem  Auftraggeber  wird  die  Möglichkeit  gegeben,  durch  Kauf  der  Daten  selbst  Sicherungskopien  in  geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss  der  Entwicklung  zur  Abnahme  vorgelegt  werden,  durch  die  Fotografin  ausgewählt.  Der  Auftraggeber darf  seine  Auswahl  treffen,  die  Fotografin  behält  sich  jedoch  vor,  auf  Grund  von  Qualitätsschwankungen  (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.

URHEBERRECHTE, NUTZUNGSRECHTE

Shooting:

„Fotografien“  im  Sinne  dieser  AGB  sind  alle  von  dem  Fotografen  hergestellten  Produkte,  gleich  in  welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von  §  2  Abs.1  Ziff.5  Urheberrechtsgesetz  handelt.  Urheberrechte  sind  nicht  übertragbar  und  Vorschläge  des Auftraggebers  oder  sonstiger  Mitarbeiter  begründen  kein  Miturheberrecht.  Die  Fotografin  überträgt  jeweils  ein einfaches  Nutzungsrecht  an  den  Fotos  auf  den  Auftraggeber.  Dieses  beinhaltet  die  private,  nicht  kommerzielle Nutzung.   Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier dürfen sie die dafür optimierte Datei „kommerzielle Zwecke  ohne  Logo“ nutzen.  Jedoch  wäre  eine  Erwähnung  in  Form  einer  Bildunterschrift  oder  einem  Vermerk  im Impressum  wünschenswert.  Dies  muss  bei  Bedarf  individuell  schriftlich  im  Vertrag  vereinbart  und  festgehalten werden. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich  privat)  als  ursprünglich  vorgesehen  genutzt,  so  ist  der  Auftraggeber/  Dritte  verpflichtet,  eine Vergütung  für  die  zusätzliche  Nutzung  zu  zahlen.  Eine  Veröffentlichung  der  weboptimierten  (verkleinert  und  mit einem  Fotografenlogo  versehen)  digitalen  Dateien  ist  im  nichtkommerziellen/  wettbewerbsfreien  Bereich  möglich (Ausnahmen  bedürfen  der  Schriftform),  dabei  ist  auf  die  Fotografin  zu  verweisen  und  ein  funktionierender  Link (www.jessicawinkelmannfotografie.de)  unmittelbar  beim  Bild  zu  setzen  und/oder  die  Fotografin  namentlich  zu  nennen  (Jessica Winkelmann Fotografie).  Jede  Veränderung,  Weiterbearbeitung  (z.B.  durch  Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie zB Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos  bedarf  der  ausdrücklichen  Genehmigung  durch  die  Fotografin.  Selbiges  gilt  für  die  Weitergabe  von Nutzungsrechten  an  Dritte,  welche  dem  Auftraggeber  grundsätzlich  nicht  gestattet  ist.  Die  zu  übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen  berechtigt  die  Fotografin,  eine  Vertragsstrafe  zu  verlangen.  Der  Auftraggeber  erhält  ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen. Die Fotografin ist von Referenzen abhängig, welche  sie  zur  Eigenwerbung  auf  ihrer  Internetpräsentation  veröffentlichen  darf.  Der  Fotografin  wird  das  Recht eingeräumt,  eine  Auswahl  der  Bilddateien  als  Präsentation  der  eigenen  Arbeit  zu  nutzen,  um  sie  so  potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch die Fotografin ausdrücklich widersprechen.

VERÖFFENTLICHUNGEN/ VERPFLICHTUNGEN

Shooting:

Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet werden.  Ebenfalls  darf  das  Fotografenlogo  nicht  entfernt  werden.  Bei  einem  Verstoß  gegen  diese  Klausel,  behält  sich die Fotografin vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Etwaige Veröffentlichungen auf Facebook oä. Seiten haben in Web Version mit Logo und dem Verlinken der Fotografen Seite zu erfolgen. Ausnahmen bilden die Verwendung für kommerzielle Zwecke (Werbung für Unternehmen/ Homepage usw).  Hier  dürfen  sie  die  dafür  optimierte  Datei  „kommerzielle  Zwecke  ohne  Logo“ nutzen.  Jedoch  wäre  eine Erwähnung  in  Form  einer  Bildunterschrift  oder  einem  Vermerk  im  Impressum  verpflichtend.  Diese  Erlaubnis  muss  bei Bedarf für kommerzielle Zwecke individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden. 

DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,  personenbezogenen  Daten  gespeichert  werden  und  an  im  Rahmen  des  Shooting  Dritte  (Druckerei,  Homepage, Online  Voransicht,  Soziale  Medien)  weitergegeben  werden  dürfen.  Die  Fotografin  verpflichtet  sich,  alle  ihm  im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

GUTSCHEINE

Gutscheine  in  jeglicher  Form  können  nicht  in  Kombination  mit  Aktionsangeboten  eingelöst  werden.  Ebenfalls  ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist unbegrenzt.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht  berührt.  Die  Parteien  verpflichten  sich,  anstelle  einer  unwirksamen  Bestimmung  eine  dieser  Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

für  beide  Seiten  ist  Berlin.  Es  gilt  das  Recht  der  Bundesrepublik  Deutschland.  Nebenabreden  bedürfen  zu  ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Jessica Winkelmann
Trusetalerstraße 92
12687 Berlin

jessi.winkelmann@gmx.de
015209445941

St.Nr.: 33/593/02046
Steuerfreier Umsatz gem. §19 UStG